Port Air Transfer – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen Port Air Transfer und dem Kunden für alle über die Plattform gebuchten Transferdienstleistungen. Die Beziehung zu Partnerchauffeuren ist in einem separaten Partnervertrag geregelt.

Abschnitt 1: Vertragsparteien und Geltungsbereich

  • 1. Unternehmensangaben. Port Air Transfer ist eine eingetragene Marke und digitale Buchungsplattform der Budak First Class, eingetragen im Schweizerischen Handelsregister. Sitz des Unternehmens: Badenerstrasse 816, 8048 Zürich, Schweiz. UID: CHE-441.871.247.
  • 2. Rolle der Plattform. Port Air Transfer agiert als digitale Buchungs- und Vermittlungsplattform zwischen Kunden und unabhängigen, lizenzierten Transportanbietern (Partnern). Einzelne Fahrten können auch direkt mit eigenen Fahrzeugen des Unternehmens durchgeführt werden.
  • 3. Geltungsbereich. Diese AGB gelten für sämtliche Buchungen über die Website, Anwendungen oder Kundenservicekanäle von Port Air Transfer.
  • 4. Zustimmung. Mit dem Setzen des Bestätigungshäkchens bei der Buchung akzeptiert der Kunde diese AGB.

Abschnitt 2: Erbringung der Dienstleistung

  • 5. Leistungserbringung. Fahrten werden durch ausgewählte Partner-Chauffeure oder nach Ermessen des Unternehmens mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt. Partner sind unabhängige, lizenzierte Gewerbetreibende.
  • 6. Fahrerqualifikation. Alle über die Plattform tätigen Chauffeure verfügen über die erforderliche Schweizer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT).
  • 7. Prüfungsrecht des Kunden. Der Kunde kann vor Fahrtantritt Einsicht in die Bewilligung und die Fahrzeugdokumente des Chauffeurs verlangen.

Abschnitt 3: Fahrzeugkategorien und Zuteilung

  • 8. Kategoriegarantie. Abbildungen auf der Plattform dienen ausschliesslich der Veranschaulichung. Garantiert wird die gebuchte Fahrzeugkategorie, nicht ein bestimmtes Modell, eine Marke oder Farbe.
  • 9. Kulanz-Upgrade. Die Bereitstellung einer höheren Fahrzeugkategorie ohne Aufpreis bei Nichtverfügbarkeit liegt im alleinigen Ermessen von Port Air Transfer.
  • 10. Niedrigere Kategorie. Steht weder die gebuchte Kategorie noch ein Upgrade zur Verfügung, wird dem Kunden alternativ eine niedrigere Kategorie zu einem reduzierten Preis angeboten.
  • 11. Zustimmung des Kunden. Die Zuteilung einer niedrigeren Fahrzeugkategorie erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
  • 12. Ablehnung und Erstattung. Lehnt der Kunde das Alternativangebot ab, wird die Buchung kostenfrei storniert und der bezahlte Betrag vollständig erstattet.

Abschnitt 4: Preise, Zahlungen und Rückerstattungen

  • 13. Inklusivleistungen. Die Preise verstehen sich in CHF inklusive Schweizer Mehrwertsteuer, Treibstoff, Autobahnvignette sowie der vereinbarten kostenlosen Wartezeiten.
  • 14. Zusatzkosten. Autoverlad-/Tunnelfahrten, ausländische Maut- und Strassengebühren sowie besondere Parkgebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis enthalten.
  • 15. Zahlungsmethoden und Inkassofunktion. Die Zahlung erfolgt online (Stripe) oder, sofern bestätigt, im Fahrzeug. Das Unternehmen kann Zahlungen auch als Zahlungsstelle im Namen des tatsächlich ausführenden Partners entgegennehmen.
  • 15a. Anzahlung bei Barzahlung. Erfolgt die Zahlung bar im Fahrzeug, ist vom Kunden im Voraus eine Anzahlung von mindestens 50 % des Gesamtbetrags zu leisten; der Restbetrag ist bei Abschluss der Fahrt fällig.
  • 16. Fremdwährung. Bei Zahlungen in Euro im Fahrzeug gilt der am jeweiligen Tag gültige Wechselkurs des Unternehmens.
  • 17. Teilrückerstattungen. Rückerstattungen werden nicht in bar im Fahrzeug ausbezahlt, sondern ausschliesslich auf das ursprüngliche Zahlungsmittel gutgeschrieben.
  • 18. Unberechtigte Zahlungsanfechtungen. Abbuchungen erscheinen auf dem Kontoauszug unter Budak First Class oder Port Air Transfer. Das Unternehmen behält sich bei unberechtigten bzw. unbegründeten Zahlungsrückbuchungen (Chargebacks) rechtliche Schritte vor.

Abschnitt 5: Wartezeiten, Flugüberwachung und No-Show

  • 19. Flughafen-Wartezeit. Ab der tatsächlichen Landezeit des Fluges sind bis zu 60 Minuten kostenlose Wartezeit inbegriffen.
  • 20. Adress-Wartezeit. Ab der vereinbarten Abholzeit sind bis zu 15 Minuten kostenlose Wartezeit inbegriffen.
  • 21. Flugüberwachung. Flugverspätungen werden automatisch überwacht, sofern die korrekte Flugnummer angegeben wurde.
  • 22. Kostenpflichtige Wartezeit. Nach Ablauf der kostenlosen Wartezeit wird jede weitere angebrochene 15-Minuten-Einheit mit CHF 30.00 verrechnet, vorbehältlich der Verfügbarkeit des Chauffeurs.
  • 23. Extreme Verspätungen (über 2 Stunden). Bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden kann die Abholung durch denselben Chauffeur nicht garantiert werden. Steht kein Fahrzeug zur Verfügung, wird die Buchung kostenfrei storniert und der Betrag erstattet.
  • 24. Nichterscheinen (No-Show). Ist der Kunde nach Ablauf der Wartezeit nicht erreichbar, gilt dies als No-Show; der Chauffeur fährt ab, und der volle Fahrpreis wird einbehalten (keine Rückerstattung).

Abschnitt 6: Stornierungen, Änderungen und Rücktrittsrecht des Unternehmens

  • 25. Schriftform. Sämtliche Stornierungs- und Änderungswünsche sind schriftlich über die Plattform, per E-Mail oder WhatsApp mitzuteilen.
  • 26. Stornierung mehr als 24 Stunden im Voraus. Bei Stornierung mehr als 24 Stunden vor der Abholzeit erfolgt eine Rückerstattung von 100 %.
  • 27. Stornierung zwischen 12 und 24 Stunden im Voraus. Bei Stornierung zwischen 12 und 24 Stunden vor der Abholzeit erfolgt eine Rückerstattung von 50 %.
  • 28. Stornierung weniger als 12 Stunden im Voraus. Bei Stornierung weniger als 12 Stunden vor der Abholzeit oder bei No-Show erfolgt keine Rückerstattung.
  • 29. Rücktrittsrecht des Unternehmens. Port Air Transfer kann den Transfervertrag bei Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt, Fahrzeugpanne, betrieblicher Unmöglichkeit oder irreführenden Angaben des Kunden einseitig zurücktreten. In diesem Fall wird der bezahlte Betrag zu 100 % erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  • 30. Ausnahme vom Widerrufsrecht. Nach schweizerischem Recht gilt für Beförderungsleistungen, die zu einem bestimmten Termin erbracht werden, kein allgemeines Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge; Stornierungen richten sich ausschliesslich nach diesem Abschnitt.

Abschnitt 7: Haftungsbeschränkung und höhere Gewalt

  • 31. Haftung bei Unfällen. Bei Fahrten, die durch Partner-Chauffeure durchgeführt werden, haftet für Personen- und Sachschäden aus Unfällen die obligatorische Haftpflichtversicherung des ausführenden Fahrzeugs. Bei Fahrten, die direkt mit einem Fahrzeug des Unternehmens durchgeführt werden, gilt die eigene Haftpflichtversicherung des Unternehmens.
  • 32. Haftungsobergrenze. Die Haftung des Unternehmens für Leistungsstörungen ist, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf den vom Kunden bezahlten Fahrpreis beschränkt.
  • 33. Ausschluss von Folgeschäden. Für verpasste Flüge, Züge oder Termine, Erwerbsausfall oder Kosten einer Ersatzbeförderung besteht, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Schadenersatz.
  • 34. Höhere Gewalt. Für Störungen infolge extremer Wetterbedingungen, Lawinengefahr, Strassen- oder Tunnelsperrungen, Naturkatastrophen oder Streiks übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
  • 35. Sicherheitsbedingter Fahrtabbruch. Der Chauffeur kann die Fahrt abbrechen, sobald die Sicherheit von Personen oder Fahrzeug gefährdet ist; erstattet wird in diesem Fall nur der nicht zurückgelegte Streckenanteil.

Abschnitt 8: Verhalten im Fahrzeug

  • 36. VIP-Standard. Im Fahrzeug wird kostenloses Flaschenwasser bereitgestellt; darüberhinausgehende Verpflegungswünsche sind im Preis nicht enthalten.
  • 37. Anschnallpflicht. Gemäss Schweizer Strassenverkehrsrecht sind alle Fahrgäste zum Anschnallen verpflichtet.
  • 38. Kindersitze. Die ordnungsgemässe Sicherung von Kindern im Kindersitz obliegt allein den Eltern bzw. Begleitpersonen.
  • 39. Rauch- und Alkoholverbot. Rauchen, das Verwenden von E-Zigaretten, Alkoholkonsum sowie der Konsum illegaler Substanzen sind in sämtlichen Fahrzeugen strikt untersagt.
  • 40. Beförderungsverweigerung. Fahrgäste, die den Chauffeur gefährden oder erheblich alkoholisiert bzw. aggressiv auftreten, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Beförderung ausgeschlossen.
  • 41. Reinigungskosten. Bei übermässiger Verschmutzung des Fahrzeugs durch den Kunden werden ihm die dadurch tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
  • 42. Sachschäden. Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Ausstattung und Innenraum des Fahrzeugs werden dem Kunden in vollem Umfang der tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.
  • 43. Haustiere. Haustiere werden nur nach vorheriger Anmeldung und in einer geeigneten Transportbox befördert (Assistenzhunde ausgenommen).

Abschnitt 9: Datenschutz, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • 44. Datenschutz. Personendaten werden gemäss dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO bearbeitet und ausschliesslich zu operativen Zwecken an den zuständigen Chauffeur bzw. Partner weitergegeben.
  • 45. Anwendbares Recht. Für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
  • 46. Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Rechtsstreitigkeiten ist Zürich, Schweiz.
  • 47. Salvatorische Klausel. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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